Prozesskostenfinanzierung mit Profin
Als deutscher Prozessfinanzierer sind wir auf die Finanzierung einer effektiven Durchsetzung der Rechte von geschädigten Verbrauchern und Gewerbekunden spezialisiert. Dazu nutzen wir innovative Legal-Tech-Lösungen, mit denen wir Arbeitsabläufe und Prozessschritte optimieren. Wir kennen den deutschen Markt und die Bedürfnisse geschädigter Kunden. Im Rahmen unserer Prüfung einer Finanzierungsanfrage kennen und berücksichtigen wir die juristischen Tricks und Winkelzüge, mit denen Konzerne und Großunternehmen versuchen, sich bei Schadensfällen ihrer Verantwortung zu entziehen, geschädigte Kunden abzuwimmeln und Verfahren in die Länge zu ziehen. Geschädigte Kunden ohne Rechtsschutzversicherung gehen deshalb häufig leer aus.
Geschädigte Verbraucher und Gewerbekunden müssen Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten vorstrecken, um Schadensersatzansprüche gerichtlich durchzusetzen. Wird die Klage abgewiesen, dann müssen sie zusätzlich die Kosten des gegnerischen Anwalts tragen. Prozesskosten und Prozessrisiken stehen für Verbraucher und Gewerbekunden häufig außer Verhältnis zu dem Schadensersatz, der ihnen am Ende zusteht. Häufig war es nur für geschädigte Kunden mit Rechtsschutzversicherung wirtschaftlich sinnvoll, ihre Rechte individuell durchzusetzen. Mit den maßgeschneiderten Prozessfinanzierungslösungen von Profin ändert sich das jetzt. Mit uns kann jeder zu seinem guten Recht kommen, auch ohne Rechtsschutzversicherung. Bei überwiegenden Erfolgsaussichten können wir Klagen einzelner Verbraucher und Gewerbekunden zu attraktiven Konditionen finanzieren. Wir übernehmen sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten und kommen im Fall des Unterliegens für die gegnerischen Prozesskosten auf. Nur im Erfolgsfall bekommen wir einen Teil der erstrittenen Summe.
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KOSTENRISIKO
Prozesskostenübernahme durch Profin
Für alle ohne Rechtsschutzversicherung
- Schadensersatz abzüglich der Erfolgsbeteiligung
- Unsere Prozessfinanzierung zahlt die Anwalts- und Gerichtskosten
- Bei Abweisung der Klage zahlt unsere Prozessfinanzierung alle Kosten.
- Keine Kostenselbstbeteiligung oder ähnliches
Selbstzahler
Für alle ohne Prozesskostenübernahme
- Sie übernehmen als Selbstzahler alleine das Prozesskostenrisiko.
- Sie strecken die Anwalts- und Gerichtskosten aus eigenen Mitteln vor, die vom Gegner nur im Erfolgsfalle erstattet werden müssen.
- Bei Abweisung der Klage tragen Sie alle Kosten, auch die des gegnerischen Anwalts.
- Volle Kostentragung im Unterliegensfalle
Werden Sie unser Partner
Wir übernehmen die Prozessfinanzierung für Ihre Mandanten, wenn Sie als Rechtsanwaltkanzlei nachweislich über forensische Erfahrung im Bereich der Durchsetzung von Verbraucherrechten verfügen. Wir stellen hohe Anforderungen an die Integrität, Professionalität und Effizienz Ihrer Kanzlei und erwarten von Ihnen, dass Sie sich mit Engagement und Leidenschaft für Ihre Mandanten einsetzen. Denn wir wollen, dass Ihre Mandanten zu Ihrem Recht kommen.
Wir prüfen deshalb jeden Fall, der an uns herangetragen wird, einzeln und machen Ihnen bei überwiegenden Erfolgsaussichten ein individuelles Angebot. Auch Ihre Rechtsanwaltskanzlei kann Partner von Profin werden, wenn Ihre Mandanten über keine Rechtsschutzversicherung verfügen.